Wir erkl?ren Ihnen m¨¹ndlich und schriftlich gem?? ¡ì 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), bei welchen Krankheitssymptomen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist. Dies betrifft Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Diesem Personenkreis obliegt zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz ein hohes Ma? an hygienischer Eigenverantwortung. Damit sichergestellt ist, dass durch den Verzehr von mit Krankheitserregern verunreinigten Lebensmitteln es nicht zu Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen kommt.
Das Gesundheitsamt Mitte von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist vorrangig zust?ndig f¨¹r die Bezirke:
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Mitte
- Pankow
- Reinickendorf
Die Lebensmittelpersonalberatung im Gesundheitsamt Mitte von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist zust?ndig f¨¹r Schulen (Sch¨¹lerpraktika), die in den zuvor benannten Bezirken liegen sowie f¨¹r ehrenamtlich T?tige, die in diesen Bezirken t?tig sind. Ehrenamtlich T?tige, die nachweislich im gesamten Stadtgebiet t?tig sind, erhalten im Gesundheitsamt Mitte eine Belehrungsbescheinigung.