Lebensmittelpersonalberatung Mitte

Belehrungsbescheinigung / Gesundheitspass gem?? ¡ì 43 Infektionsschutzgesetz

Wir erkl?ren Ihnen m¨¹ndlich und schriftlich gem?? ¡ì 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), bei welchen Krankheitssymptomen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist. Dies betrifft Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Diesem Personenkreis obliegt zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz ein hohes Ma? an hygienischer Eigenverantwortung. Damit sichergestellt ist, dass durch den Verzehr von mit Krankheitserregern verunreinigten Lebensmitteln es nicht zu Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen kommt.

Das Gesundheitsamt Mitte von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist vorrangig zust?ndig f¨¹r die Bezirke:

  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Mitte
  • Pankow
  • Reinickendorf

Die Lebensmittelpersonalberatung im Gesundheitsamt Mitte von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist zust?ndig f¨¹r Schulen (Sch¨¹lerpraktika), die in den zuvor benannten Bezirken liegen sowie f¨¹r ehrenamtlich T?tige, die in diesen Bezirken t?tig sind. Ehrenamtlich T?tige, die nachweislich im gesamten Stadtgebiet t?tig sind, erhalten im Gesundheitsamt Mitte eine Belehrungsbescheinigung.

Please note

In order to receive certification according to ¡ì 42 and ¡ì43 Infection Protection Act, the recipient is obliged to understand the information presented. Therefore a translator is needed in case the recipient is not able to understand the German language. A signature is needed to confirm full comprehension of information received.

Allgemeine Hinweise

  • Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Betrieb der Lebensmittelpersonalberatung unter bestimmten Umst?nden sehr kurzfristig eingestellt werden muss. Aus diesem Grund wird darum gebeten, dass Sie sich am Tag, kurz vor dem online vereinbarten Termin auf dieser Webseite davon ¨¹berzeugen, dass der Betrieb der Lebensmittelpersonalberatung nicht eingestellt wurde. Gehen Sie bitte immer davon aus, dass vereinbarte Termine in diesem Fall nicht von der Lebensmittelpersonalberatung abgesagt werden k?nnen.
    Ersatztermine k?nnen in diesen F?llen nicht angeboten werden, ein neuer Termin muss aus technischen Gr¨¹nden erneut eigenst?ndig ¨¹ber das online Portal gebucht werden.
  • Alte Bescheinigungen nach ¡ì 18 des alten Bundesseuchengesetzes (ehemals “Rote Karte” / Gesundheits-Pass) sind noch immer g¨¹ltig, wenn sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Wichtig ist z. B. bei Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Bescheinigungen, die nach dem 01.01.1980 ausgestellt wurden, dass zwei bakteriologische Stuhluntersuchungen eingetragen sind.
  • Alle Besitzer solcher Bescheinigungen oder neuer Belehrungsbescheinigungen nach ¡ì 43 IfSG m¨¹ssen an den seit dem 01.01.2001 eingef¨¹hrten sogenannten Folgebelehrungen (mind. alle 2 Jahre, auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wurde) durch den Arbeitgeber teilnehmen und dieses dokumentieren lassen. Diese Dokumentationen sind zusammenh?ngend mit der Belehrungsbescheinigung (Rote Karte / Gesundheits-Pass) mind. 6 Jahre aufzubewahren.
  • Duplikate der Belehrungsbescheinigung werden nur gegen Vorlagen der Original-Quittung, die bei der Erstausfertigung ausgeh?ndigt wurde, geb¨¹hrenpflichtig (13 Euro) ausgestellt.

Wegbeschreibung

  • Wegbeschreibung zur Lebensmittelpersonalberatung in Mitte

    PDF-Dokument (712.4 kB)

Bild ¨¹ber eine Muster Bescheinigung

Terminvereinbarung

  • Termine f¨¹r die Belehrung gem?? ¡ì 43 IfSG m¨¹ssen ¨¹ber das online Portal der Lebensmittelpersonalberatung vereinbart werden.
    Pro Person ist ein Termin zu buchen.
  • Es werden keine zus?tzlichen Termine per e-Mail, telefonisch oder direkt in der Lebensmittelpersonalberatung vergeben.
  • Die Bearbeitungsgeb¨¹hr kann nur per EC-Karten-Zahlung (giro-Card) entrichtet werden.
  • Bitte erscheinen Sie mindestens 20 Minuten vor Ihrem Termin.
  • Die Bearbeitungszeit betr?gt ca. eine Stunde.
  • Nicht p¨¹nktlich wahrgenommene Termine verfallen.
  • Bitte schauen Sie kurz vor dem vereinbarten Termin auf diese Webseite, ob tagesaktuelle Informationen vorliegen, z.B. “Schlie?ung der Lebensmittelpersonalberatung aus technischen Gr¨¹nden”. (Siehe Punkt Hinweise)

Termine werden in der Regel von Samstag bis Mittwoch, zwischen 9 und 12 Uhr, f¨¹r den ¨¹bern?chsten Tag freigeschaltet. Langfristige Termine werden nicht angeboten. Die freigeschalteten Terminangebote liegen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr.

Termine werden nur ¨¹ber das online Portal vergeben. F¨¹r jede Person muss ein Termin gebucht werden. Nicht p¨¹nktlich wahrgenommene Termine verfallen.

Es wird darum gebeten, gebuchte Termine, welche Sie nicht wahrnehmen k?nnen ¨¹ber das online Portal wieder eigenst?ndig freizugeben, damit diese anderen Personen zur Verf¨¹gung stehen.

Terminvereinbarung f¨¹r Schulen und Unternehmen - Gruppenbelehrung

Schulen aus den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow und Reinickendorf k?nnen sich f¨¹r befristete Praktikumsbescheinigungen sowie Unternehmen (f¨¹r geb¨¹hrenpflichtige Bescheinigungen aus dem gesamten Stadtgebiet) f¨¹r Bescheinigungen gem?? ¡ì 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), ab einer Gruppengr??e von mindestens 10 Personen, per e-Mail gesundheitspass@ba-mitte.berlin.de mit der Lebensmittelpersonalberatung im Gesundheitsamt Mitte von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen. (Eine Ansprechperson mit Kontaktdaten sowie die Anzahl der Personen ist in der e-Mail mindestens mitzuteilen)

Unter bestimmten Voraussetzungen (technische Ausstattung, r?umliche M?glichkeiten der Einrichtung / f¨¹r geb¨¹hrenpflichtige Bescheinigungen auf Rechnung bzw. Einmalzahlung per EC-Kredit-Karte, ab einer Gruppengr??e von 61 Personen f¨¹r Unternehmen, f¨¹r Schulen ab 81 Personen f¨¹r Praktika-Bescheinigungen) ist eine Belehrung in Ihrer Einrichtung an einem Tag, innerhalb der regul?ren Arbeitszeit unseres Personals, in einem Zeitfenster von ca. 2-4 Stunden m?glich. Dieses spezielle Angebot ist nur dann und zudem eingeschr?nkt m?glich, wenn die jeweils aktuellen personellen M?glichkeiten in der Lebensmittelpersonalberatung bestehen und eine angemessene Unterst¨¹tzung des Unternehmens / der Schule dem Besch?ftigten des Gesundheitsamtes zur Seite stehen.

F¨¹r vereinbarte Gruppenbelehrungen erhalten Sie eine Datei zugesendet, welche entsprechend der Hinweise / Vorgaben korrekt auszuf¨¹llen ist und mindestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin der Lebensmittelpersonalberatung f¨¹r eine weiterf¨¹hrende Bearbeitung zur Verf¨¹gung steht.
Die Hinweise zum Ausf¨¹llen der Datei sind unbedingt einzuhalten, ggf. wird die Datei zur ?berarbeitung zur¨¹ckgesendet.
Liegt die korrekt ausgef¨¹llte Datei der Lebensmittelpersonalberatung nicht fr¨¹hzeitig vor, gehen Sie bitte davon aus, dass der vereinbarte Termin kurzfristig abgesagt wird.

Es wird darum gebeten, dass sich Gruppen im Geb?ude ruhig und angemessen verhalten, damit ein ungest?rtes Arbeiten im Geb?ude m?glich ist.

Mitzubringende Unterlagen

  • Personalausweis / Pass (ggf. Aufenthaltstitel und Anmeldebescheinigung) – die Dokumente m¨¹ssen im Original vorgelegt werden.
  • Geb¨¹hr 20,- Euro – Die Geb¨¹hr kann nur per EC-Zahlung entrichtet werden.
  • Personen, die nicht in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× gemeldet sind, weisen bitte mit einem Arbeitsvertrag oder mit einer kurzen schriftlichen Best?tigung des Arbeitgebers nach, dass Sie in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× t?tig sein werden und dass dieser beabsichtigt Sie einzustellen.
  • Personen unter 16 Jahren m¨¹ssen eine Einverst?ndniserkl?rung der Eltern im Original vorgelegen.Einverst?ndniserkl?rung
  • F¨¹r ein Schulpraktikum bringen Sie bitte zur Beantragung der befristeten Belehrungsbescheinigung den Sch¨¹lerausweis (bis zum 18. Lebensjahr – es werden nur korrekt und vollst?ndige ausgef¨¹llte Dokumente anerkannt) oder Personalausweis / Pass, ggf. die Einverst?ndniserkl?rung der Eltern und eine Fotokopie des ausgef¨¹llten Praktikumsvertrages der Schule mit.
    Bei der Beantragung einer Belehrungsbescheinigung f¨¹r ein Sch¨¹lerpraktikum richtet sich die Zust?ndigkeit nach dem Sitz der Schule, NICHT nach dem Sitz der Praktikumsstelle.
  • Ehrenamtlich T?tige bringen einen Nachweis der gemeinn¨¹tzigen Einrichtung / Verein mit, aus dem eindeutig ersichtlich ist, dass die ehrenamtlich t?tige Person keinerlei Aufwandsentsch?digung erh?lt, erhalten wird. Diese ausgestellte Belehrungsbescheinigung ist nur f¨¹r die gemeinn¨¹tzige Einrichtung / Verein g¨¹ltig, welche auf der Bescheinigung benannt ist.

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Die Geb¨¹hr f¨¹r die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung gem?? ¡ì 43 IfSG betr?gt 20,- Euro.
Diese Geb¨¹hr kann nur per EC-Karten-Zahlung (giro-Card) entrichtet werden, andere Zahlungsm?glichkeiten bestehen nicht!

Weiterf¨¹hrende Informationen

Sie finden u.a. auf dieser Seite unter dem Punkt Downloads weitere sehr wichtige Hinweise, in diversen Sprachen, f¨¹r Ihre verantwortungsvolle T?tigkeit mit Lebensmitteln und den richtigen Umgang mit diesen.

Downloads

  • Einverst?ndniserkl?rung (Eltern, Vormund)

    PDF-Dokument (859.0 kB)

  • Hautschutzplan

    PDF-Dokument (1.7 MB)

  • Sichere Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • Belehrung in deutsch

    PDF-Dokument (516.6 kB)

  • Belehrung in englisch - Instruction in English

    PDF-Dokument (433.1 kB)

  • Belehrung in franz?sisch - Instruction en fran?ais

    PDF-Dokument (266.9 kB)

  • Belehrung in griechisch - ¦¯¦Ä¦Ç¦Ã?¦Å? ¦Ò¦Ó¦Á ¦Å¦Ë¦Ë¦Ç¦Í¦É¦Ê?

    PDF-Dokument (622.6 kB)

  • Belehrung in t¨¹rkisch - T¨¹rk?e talimatlar

    PDF-Dokument (394.5 kB)

  • Belehrung in italienisch - Istruzioni in italiano

    PDF-Dokument (567.7 kB)

  • Belehrung in polnisch - Instrukcja w j?zyku polskim

    PDF-Dokument (539.6 kB)

  • Belehrung in spanisch - instrucci¨®n en espa?ol

    PDF-Dokument (458.1 kB)

  • Belehrung in arabisch - ????????? ?????? ???????

    PDF-Dokument (789.4 kB)

  • Belehrung in vietnamesisch - H??ng d?n b?ng ti?ng Vi?t

    PDF-Dokument (661.8 kB)

  • Belehrung in chinesisch - ÖÐÎĽ̌W

    PDF-Dokument (843.8 kB)

  • Belehrung in russisch - §ª§ß§ã§ä§â§å§Ü§è§Ú§ñ §ß§Ñ §â§å§ã§ã§Ü§à§Þ §ñ§Ù§í§Ü§Ö

    PDF-Dokument (540.1 kB)

Kontakt

  • Bezirksamt Mitte
  • Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalberatung
  • Turmstr. 21, 10559 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×, (¨¹ber Birkenstr. 62, Haus M, Aufgang O oder P)
  • Tel.: (030) 9018-45139
  • Fax: (030) 9018-48845070
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M27 Havelbergstr. 123, 187 Turmstr./L¨¹becker Str.
U-Bahn
  • Turmstr.: U9 Birkenstr.: U9