Bei dem heutigen BVG Betriebshof Britz an der Gradestraße handelt es sich um das Denkmal des ehemaligen Betriebshofes der Großen Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Straßenbahn AG (heute BVG) , zu dem auch die Wohnanlage gehört.
Die Erweiterung
Der Straßenbahnbetriebshofes Nr. 17 der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Straßenbahn AG entstand 1910. Durch die Bevölkerungszunahme und die steigenden Fahrgastzahlen nach der Entstehung der Großsiedlung Britz in den 1920er Jahren war die Erweiterung notwendig geworden. Zwischen 1928 und 1933 erfolgte nach den Entwürfen des Architekten Jean Krämer (1886 – 1943), der Neubau einer Wagenhalle im Stil des Expressionismus. Jean Krämer verantwortete den Neubau zahlreicher Betriebshöfe für die Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Straßenbahn-Betriebs GmbH.
Die Architektur
Der rechteckige, langgestreckte Baukörper bestand aus einem mittleren, beheizbaren Werkstatthallenteil (Halle 2) und jeweils einer Wagenhalle an jeder Seite (Halle 1, Halle 3). Die Hallenkonstruktion in Stahlbauweise ist vor allem an den aus den Seitenfassaden rhythmisch heraustretenden Stahlträgern ablesbar. Dreigelenkbögen von 36 m Spannweite ermöglichen weite Halleninnenräume, die durch die großzügige Durchfensterung der Außenwände belichtet werden. Die Wagenhallen boten insgesamt 450 Wagenstellplätze für Straßenbahnen.
Der Umbau
Ab 1962 wurden die seitlichen Hallen für den Busbetrieb umgebaut und in diesem Zuge die Ansicht der Hauptfassade durch den Umbau der Tore verändert. Nach der Einstellung des Straßenbahnbetriebes 1966 erfolgte schließlich auch die Anpassung der mittleren Halle an die Nutzung durch Autobusse.
Die Wohnanlage
Charakteristisch für den Architekten Krämer war die Verbindung von Verkehrseinrichtungen mit sozialem Wohnungsbau für das im Betriebshof tätige Personal. So entstanden zwischen 1928 und 1930 um das Betriebshofgelände in Britz mehrere lange Zeilen von Geschosswohnungsbauten im Stil der neuen Sachlichkeit. Das Erscheinungsbild der Wohnanlage mit insgesamt 336 Wohnungen wird vor allem durch ihre einheitliche Gestaltung, den hellen Fassadenputz und den hohen Sockel aus vor- und zurückspringenden Klinkerlagen als Reminiszenz an den Expressionismus geprägt.
Der Denkmalschutz
Seit 2018 steht das Gelände sowie die Wohnanlage aufgrund ihrer künstlerischen sowie stadt-, verkehrs- und sozialgeschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz.