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Bebauungstiefe

Bebauungstiefe

Bebauungstiefe

Die Festsetzung der Bebauungstiefe zur Differenzierung der überbaubaren Grundstücksfläche ist in der Wirkungsweise mit der Baugrenze identisch. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass mit ihr nur die rückwärtige Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche geregelt wird. Die Bebauungstiefe verläuft fast ausnahmslos parallel zu einer – aus Gründen der Nachvollziehbarkeit – genau festgelegten Bezugslinie. Dieses kann z. B. die tatsächliche bzw. geplante Straßengrenze oder die vordere Baugrenze sein. Die Bebauungstiefe wird i. d. R. textlich und nicht zeichnerisch im Bebauungsplan festgesetzt.

Da die Bebauungstiefe nur die rückwärtige Baubegrenzung festlegt, entfällt für die Bebauungstiefe die Möglichkeit von Baukörper- und/ oder Baufensterfestsetzungen und die damit verbundene Umsetzung von genauer ausgeformten Siedlungsfiguren. Sie dient insbesondere der Freihaltung rückwärtiger Grundstücksbereiche zur Erhaltung von Flächen für die Garten- und Erholungsnutzung.

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