- Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
- Eine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.
- Alle Anlagen und Plätze, die mit dem Grünanlagenschild gekennzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Grünanlagengesetzes
Geschützte Grünanlagen

Lindenufer
Bild: Bezirksamt Spandau
Sämtliche vorhandenen Grünanlagen stehen fast uneingeschränkt ganzjährig und kostenfrei allen Nutzern zur Verfügung.
Es gibt Parkanlagen, wohnungsnahe Grünanlagen und Naherholungsanlagen.
Ganzjährig erfolgt hier die Pflege, wie Mahd, Baum- und Strauchschnitt, Müll- und Laubbeseitigung sowie Wegeinstandhaltung.
Straßen- und ³Ò°ùü²Ô´Ú±ô䳦³ó±ð²Ôamt - Fachbereich ³Ò°ùü²Ô´Ú±ô䳦³ó±ð²Ô und ¹ó°ù¾±±ð»å³óö´Ú±ð
Postanschrift: 13578 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ³ú¾±³¾³¾±ð°ù:
Frau Jentsch
Zi. 503
- Tel.: (030) 90279 2721
- Fax: (030) 90279 2016
- E-Mail an das Straßen- und ³Ò°ùü²Ô´Ú±ô䳦³ó±ð²Ôamt Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Verkehrsanbindungen
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