Das ٰßbegleitgrün bezeichnet die ҰüԴڱä im ٰßland. Es ist ein Sammelbegriff für sämtliche, zur Straße gehörenden ҰüԴڱä und Gehölzpflanzungen sowie ٰßbäumen.
Pflege
Das ٰßbegleitgrün wird durch den Fachbereich ҰüԴڱä gepflegt. Die durchzuführenden Tätigkeiten und Maßnahmen erfolgen jedoch eingeschränkt:
- Die Mahd der Rasenflächen erfolgt maximal zweimal im Jahr.
- Von wenigen Ausnahmen abgesehen, wird auf diesen Flächen keine sonstige gärtnerische und gestalterische Pflege durchgeführt. Deshalb kann es auch hier und da zu Wildkräuterwuchs und Wiesenbildung kommen – dies ist auch wegen der Biodiversität im Stadtbild durchaus gewünscht.
Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles. Das gilt sowohl auf ٰß als auch auf Fahrrad- und Fußwegen. Es dürfen keine Gefahren für den Verkehr ausgehen (Verkehrssicherungspflicht). In Kreuzungs- und Einfahrbereichen darf die Sicht für Fußgänger und Fahrzeugführer nicht eingeschränkt werden.
Reinigung
Die Müll- und Laubbeseitigung sowie das Entfernen von Wildwuchs auf befestigten Flächen werden ausschließlich von der ŷŮer Stadtreinigung BSR durchgeführt:
- Die Reinigungsintervalle richten sich nach der ٰßreinigungsklasse. Nähere Informationen finden Sie auf der