Allgemeine Hinweise zu den Kiezkassen

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Von der Idee zur Umsetzung - Vergabe der Kiezkassenmittel in °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì

³Ò±ð³¾Ã¤ÃŸ BVV-Beschluss Nr. 0115/10/12 werden seit 2013 Kiezkassenmittel aus dem Bezirkshaushalt zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2025 stehen in den 20 Bezirksregionen insgesamt 75.000 € für kleinere Projekte den Bürgerinnen und Bürgern für die Gestaltung ihrer Lebens- und Wohnorte zur Verfügung. Je nach Höhe der Einwohnerzahl stehen Beträge von 2.000 € z. B. in ³Ò°ùü²Ôau und ²Ñü²µ²µ±ð±ô³ó±ð¾±³¾ bis maximal 7.800 € wie in Altglienicke zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die den Zusammenhalt im Kiez anregen, Nachbarschaften stärken oder das Wohnumfeld verschönern, z. B.
  • Selbsthilfe- und Nachbarschaftsprojekte,
  • Pflanzaktionen,
  • Hoffeste, Nachbarschaftsfeste, Straßenfeste,
  • Vortragsveranstaltungen oder
  • Material für Bürgerinformationen.

Die Kiezkassen und die daraus geförderten Projekte sind Teil des demokratischen Engagements und dürfen niemanden bezüglich seiner oder ihrer ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität diskriminieren.

Sie möchten Ihren Kiez verschönern, den Zusammenhalt in Ihrer Nachbarschaft fördern oder sich für eine gemeinwohlorientierte Sache in Ihrem Umfeld einsetzen? Egal ob Privatperson, Initiative oder Verein – mit den Kiezkassen kann Ihre Aktion finanziell unterstützt werden. Und wie?

Schritt 1: Ihre Projektidee einreichen

Registrieren Sie sich auf und geben Sie Ihre Projektidee in die Ideensammlung Ihrer Bezirksregion ein. Damit bekunden Sie Ihre offizielle Teilnahme am Kiezkassenprozess 2025 und können andere Vorschläge kommentieren und bewerten:

Schritt 2: Ihr Projekt vorstellen

Stellen Sie Ihr Vorhaben auf der Kiezkassenveranstaltung vor. Dort entscheiden dann Sie – die Bürgerinnen und Bürger einer Region – welches Projekt in welcher Höhe wirklich gefördert werden soll. Bis zum Veranstaltungstag können Ideen über mein.berlin.de eingereicht werden. Wer eine Vor-Ort-Teilnahme nicht einrichten kann, wendet sich im Vorfeld bitte an die Kiezpatin bzw. Kiezpaten oder schickt eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für die Vorstellung der Projektidee.
Der Vor-Ort-Termin wird rechtzeitig auf sowie über die Pressemeldungen, die Webseite des Bezirksamtes und den bekannt gegeben.

Tipp: Wer auf seine Kontaktdaten im entsprechenden (datengeschützten) Kontaktformular zu seiner Projektidee hinterlegt hat, bekommt den Kiezkassentermin auch direkt per E-Mail zugesandt.

Schritt 3: Ihr Projekt umsetzen

Wurde auf der Versammlung für Ihr Projekt abgestimmt, kann es losgehen. Jetzt reichen Sie Ihren offiziellen Projektantrag mit allen weiteren Kontaktinformationen für die Mittelübertragung ein. Alle Vorlagen erhalten Sie in der Kiezkassenveranstaltung. Im Zuwendungsbescheid aus dem Amt erhalten Sie dann alle weiteren notwendigen Infos für Ihre Projektumsetzung (wie z. B. notwendige Genehmigungen oder Zustimmungen von Dritten) und -abrechnung.

Schritt 4: Ihren Projektantrag einreichen

Wenn Ihre Idee ausgewählt wurde, werden Sie gebeten, einen offiziellen Projektantrag einzureichen, der auch einen Finanzierungsplan enthält. Den Antrag können Sie, wie schon im letzten Jahr, unkompliziert über ein Onlineformular einreichen. Falls Sie Unterstützung brauchen, können Sie sich an die Sozialraumorientierte Planungskoordination wenden unter kiezkasse-spk@ba-tk.berlin.de. Den Link zum Online-Antragsformular erhalten Sie auf der Kiezkassenveranstaltung!
Hinweis: Bei Projekten, die hauptsächlich gemeinsam mit oder für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, ist die Vorlage eines (kostenfreien) erweiterten Führungszeugnisses obligatorisch.

Schritt 5: Fördersumme erhalten und Ihr Projekt umsetzen

Sobald die Verwaltung Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Förderung in Form des sogenannten Zuwendungsbescheids. Diesen müssen Sie unterschrieben zurückschicken und in diesem Schritt auch Ihre Kontodaten zur Überweisung der Gelder übermitteln.
Achtung: Die Kiezkassen können keine Projekte fördern, die in der Vergangenheit liegen. Daher können Sie erst starten, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Falls Sie es eilig haben, können Sie in Ihrem Projektantrag einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Warten Sie aber in jedem Fall die Bestätigung ab, bevor Sie in Vorkasse mit Ihren Projektausgaben gehen.
Nun heißt es loslegen! Setzen Sie Ihre Idee alleine oder mit Ihren Mitstreitenden um und erzählen Sie möglichst vielen Personen in Ihrer Nachbarschaft davon!

Schritt 6: Ihr Projekt abrechnen

Nach erfolgreicher Durchführung Ihres Projekts gilt es nachzuweisen, ob Sie die erhaltenen Gelder tatsächlich wie geplant verwendet haben. Dafür nutzen Sie bitte das Formular Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis besteht zum einen aus einem Sachbericht mit Fotos. Dadurch können zukünftig noch mehr Personen von den Kiezkassen erfahren, und Ihr Projekt bleibt auch in Zukunft als Inspiration sichtbar. Zum anderen zeigen Sie in einen zahlenmäßigen Nachweis in einer Belegliste mit Kopien von Belegen auf. Der Verwendungsnachweis digital oder postalisch eingereicht werden. Die Verwendung der ausgereichten Mittel ist der SPK bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres nachzuweisen. Abweichende Regelungen werden in den einzelnen Zuwendungsbescheiden eingearbeitet.

Weitere Informationen

Aufgrund von Haushaltskürzungen und Personalknappheit hat sich der Start der Kiezkassen im Vergleich zu den Vorjahren verschoben. Die Abrechnung der Projekte muss trotzdem bis Ende Dezember 2025 erfolgen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung.
Die Kiezkassen befinden sich weiterhin in einem Evaluations- und Überarbeitungsprozess.

Wir beraten Sie gern

Die Kiezpatinnen und Kiezpaten in Ihren Regionen stehen Ihnen für Nachfragen rund um Ihre Projektidee und die Kiezkassenveranstaltung zur Verfügung.

Für Fragen rund um das Antrags- und Abrechnungsverfahren in den Kiezkassen wenden Sie sich an die verwaltungsinterne Bearbeitungsstelle unter kiezkasse-spk@ba-tk.berlin.de.

Sie haben eine Idee? Dann stellen Sie einen Antrag und verwirklichen Ihre Idee!

Wichtiger Hinweis: Das Antragsverfahren für die Kiezkasse wurde überarbeitet. Die bisherigen Antragsformulare sind nicht mehr gültig. Die Einreichung von Projektideen erfolgt ab 2024 über .

Kiezkassenveranstaltung

Die Bürgerversammlung zu den einzelnen Kiezkassen findet in der Regel 1x jährlich statt, bei Bedarf auch mehrmals. Diese kann als Videokonferenz oder als Präsenz- oder Hybridveranstaltung stattfinden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Kiezpat\-innen.
Teilnehmende der Kiezkassenveranstaltung sind: die Kiezpat\-innen, Mitarbeiter\-innen der SPK und Bewohner\-innen und Akteur\-innen der betroffenen Kieze (Bezirksregionen). Bei der Kiezkassenveranstaltung sollten alle Antragsteller\-innen ihre Projekte persönlich vorstellen und möglichst viele abstimmungsberechtigte Unterstützer/-innen mitbringen. Anschließend entscheiden die Bürger\-innen und die Akteur\-innen über die eingereichten Projektanträge in einem vor Ort bestimmten Verfahren.

Die Termine zu den Kiezkassenveranstaltungen legen die Kiezpat\-innen fest und werden rechtszeitig bekannt gegeben.

Rolle der Sozialraumorientierten Planungskoordination (SPK)

Die zuständigen Mitarbeiter\-innen der SPK setzen die µþ±ð²õ³¦³ó±ôü²õ²õ±ð der Veranstaltung um, fertigen die Zuwendungsbescheide, zahlen die Gelder aus und prüfen die Verwendungsnachweise. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren können die Mitarbeiter\-innen der SPK Kontakte zu Fachämtern vermitteln.

Bitte denken Sie daran, dass die Kiezkassenmittel bis zum 15. Dezember des Kiezkassenjahres bei der SPK abgefordert werden müssen.

Sie haben Ihr Projekt erfolgreich beendet. Was ist jetzt zu tun?

Sie müssen nachweisen, ob Sie die erhaltenen Gelder tatsächlich wie geplant verwendet haben. Dafür nutzen Sie das Formular Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis und einer Belegliste. Der Verwendungsnachweis kann digital oder postalisch eingereicht werden. Ob auch Belege vorzulegen sind, ist im Zuwendungsbescheid geregelt. Die Verwendung der ausgereichten Mittel ist der SPK bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres nachzuweisen. Abweichende Regelungen werden in den einzelnen Zuwendungsbescheiden eingearbeitet.

Beispielhafte Verwendungsmöglichkeiten

Den Kiezkassenabrechnungen der Vorjahre können Sie beispielhafte Verwendungsmöglichkeiten entnehmen. Es kann allerdings aus einer Verwendung der Mittel in den Vorjahren nicht auf eine künftige Bewilligung geschlossen werden.

Weiterführende Artikel:

  • Formular Verwendungsnachweis – Achtung Neu

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    DOCX-Dokument

  • Widerruf Einwilligung personenbezogener Daten

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    DOCX-Dokument

  • Formular Änderungsantrag angepasster Finanzierungsplan

    DOCX-Dokument (29.7 kB)

Kontakt

Büro der BVV °Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°­Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì
Kiezkasse

Postadresse:
Postfach 91 02 40
12414 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×