Der ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô²Ô³Ü³Ù³ú³Ü²Ô²µ²õ±è±ô²¹²Ô (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und wird vom Parlament beschlossen. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Planungsziele der Stadt und wird durch Änderungsverfahren ständig aktuell gehalten. Der FNP stellt in Grundzügen für das gesamte Stadtgebiet die gegenwärtige Art der Bodennutzung bzw. die beabsichtigten Nutzungsstrukturen dar. Wesentliche Inhalte der Planzeichnung sind die Abgrenzung von bebauten und unbebauten Flächen, die Gliederung der Wohnbauflächen (nach baulicher Dichte), die Lage der gemischten, gewerblichen und Sonderbauflächen, Standorte und Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs und der Ver- und Entsorgung, die wichtigsten Verkehrstraßen und die Gliederung der Freiflächen in ³Ò°ùü²Ô-, Wald- und Landwirtschaftsflächen. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich nur Flächennutzungen von mehr als 3 ha dargestellt werden.
Der FNP ist für die bei seiner Aufstellung beteiligten µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô und Träger öffentlicher Belange bindend. Gegenüber der Öffentlichkeit entwickelt der Plan keine unmittelbare Rechtswirkung. Verbindlich sind unterdessen die Regelungen im Bebauungsplan, die aus den Vorgaben des ¹ó±ô䳦³ó±ð²Ô²Ô³Ü³Ù³ú³Ü²Ô²µ²õ±è±ô²¹²Ôs entwickelt werden.
Weiterführende Informationen zum FNP und dessen Inhalte bietet die auf ihren Internetseiten an.