Die Bereichsentwicklungsplanung ist zentrales Instrument der bezirklichen Planung, welche zwischen der übergeordneten und der kleinräumigen Planungsebene vermitteln. Sie stehen in der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung und den auf Teilbereiche bezogenen Bebauungsplänen.
Für das Bezirksgebiet wird insbesondere der Flächenbedarf für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, für ³Ò°ùü²Ô- und Erholungsflächen, für gewerbliche Betriebe, der verkehrlichen Infrastruktur sowie für das Wohnen ermittelt und räumlich zugeordnet. Die Planungen sind auf einen mittel- bis langfristigen Horizont ausgerichtet. Dazu gehören fachliche Teilpläne wie das Zentren- und Einzelhandelskonzept, das bezirkliche Radverkehrskonzept oder auch Pläne zu ³Ò°ùü²Ô und Freiraum in Verbindung mit Uferkonzeptionen.