Immissionsschutz - allgemein

Heizkraftwerk Adlershof

Heizkraftwerk Adlershof

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere für Heiz-/Kraftwerke, Fernheizwerke und sonstige Feuerungsanlagen einschließlich zugehöriger Dampfkesselanlagen und Gasturbinen, sowie für sonstige genehmigungsbedürftige Anlagen, sofern sie sich auf Kraftwerksgelände befinden, die zuständige Genehmigungsbehörde im Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×.

Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier …

Referat IV A des LAGetSi

Überwachungsbedürftige Anlagen, Anlagensicherheit, Immissionsschutz

Die Referat IV A des LAGetSi ist unter anderem zuständig für

  • Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG, wie Heiz-/Kraftwerke, Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel, Gasturbinen
  • Überwachung der Einhaltung der zulässigen Emissionen
  • Überwachung der technischen Sicherheit von Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung, dem BImSchG und der Störfall-Verordnung
  • Prüfung von Sicherheitsberichten
  • Abteilung IV – Technische Sicherheit

  • Herr Jost

    Tel.: 902 545 – 389

  • Referat IV A

    Überwachungsbedürftige Anlagen, Anlagensicherheit, Immissionsschutz

  • Herr Duryn

    Tel.: 902 545 – 396,
    Fax: 902 880 – 25

  • Innendienst

    Tel.: 902 545 – 468

Weitere Informationen zu sonstigen genehmigungsbedürftigen Anlagen erhalten Sie durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

  • Umweltinformationen über genehmigungsbedürftige Anlagen nach §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz

    PDF-Dokument (51.7 kB)
    Dokument: © LAGetSi

Überwachungsbedürftige Anlagen, Immissionsschutz, Anlagensicherheit

Referat IV A

Persönlich erreichen Sie uns:
montags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr
mittwochs zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr

E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!