Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere für Heiz-/Kraftwerke, Fernheizwerke und sonstige Feuerungsanlagen einschließlich zugehöriger Dampfkesselanlagen und Gasturbinen, sowie für sonstige genehmigungsbedürftige Anlagen, sofern sie sich auf Kraftwerksgelände befinden, die zuständige Genehmigungsbehörde im Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×.
Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
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