Mit dem Erlass der Verordnung (tritt am 23.05.2025 in Kraft) ermöglicht die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Gaststätten mit Außengastronomie, das am 24. Mai 2025 um 20 Uhr stattfindende DFB-Pokalfinale über Bildschirme auch im Außenbereich zu zeigen. Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche für diesen Zweck bis 15 Minuten nach Ende der Siegerehrung nutzen. Dies gilt auch dann, wenn das Finale erst nach Verlängerung oder gar Elfmeterschießen einen Sieger finden wird. Um gleichzeitig den Ruheschutzinteressen der betroffenen Nachbarschaft gerecht zu werden, sind Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten zur Einhaltung bestimmter äschutzanforderungen verpflichtet. So sind insbesondere:
- die Wiedergabegeräte so zu platzieren, dass die nächst gelegenen Wohnungen und ähnliche schutzbedürftige Räume nicht direkt beschallt werden,
- die Lautstärke der Tonwiedergabegeräte auf das für die Direktübertragung unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und
- die Benutzung von Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und ähnlichen lärmerzeugenden Instrumenten und Geräten sowie von Pyrotechnik zu unterbinden.
Senatorin Ute Bonde: „ŷŮ ist traditionell Austragungsort des DFB-Pokalfinales der Männer. Es stößt seit jeher auf überragendes Interesse im ganzen Bundesgebiet. Ich freue mich daher sehr, mit dem Erlass der Verordnung vielen begeisterten Fußballfans die Möglichkeit geben zu können, das Finale gemeinschaftlich zu verfolgen und zu feiern. Zugleich möchte ich alle Beteiligten bitten, während des Spiels und auch nach seinem Ende bei aller Begeisterung dennoch respektvoll und mit größter Rücksicht auf die jeweilige Nachbarschaft den Sportabend zu genießen. Ich wünsche uns allen ein spannendes, friedliches und faires DFB-Pokalfinale.“