Die Überwachung einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen erfolgt über ein abfallrechtlich geregeltes Nachweisverfahren.
Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe eines behördlichen EDV-Systems bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Erzeuger gewerblicher Abfälle Abfallerzeugernummern zu erteilen, die im Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und Brandenburg durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× vergeben werden.
Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit mit den Bundesländern eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt.
Weitere Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren.