Abfallbilanzen des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Als gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Abfallmengenbilanz dient das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG), ergänzt durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (KrW-/ AbfG Bln). § 7 dieses Gesetzes verpflichtet das Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× regelmäßig eine Abfallbilanz über Art, Menge und Herkunft der angefallenen Abfälle sowie über deren Verwertung bzw. Beseitigung zu erstellen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:Abfallwirtschaftskonzept des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Der Senat hat am 6. März 2007 den von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) vorgelegten Bericht über das Abfallwirtschaftskonzept für das Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× beschlossen. In diesem Bericht wird die aktuelle Mengenentwicklung der beseitigten Siedlungsabfälle dargestellt. Demnach liegt das im Jahr 2006 beseitigte Siedlungsabfallaufkommen in der Größenordnung von rund 1.000.000 t. Die im Bericht dargestellte Mengenentwicklung bewegt sich innerhalb der abfallwirtschaftlichen Prognosedaten des vom Senat im Januar 2005 beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes. Weitere Informationen erhalten Sie hier:Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Bauabfall
Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× – Teilplan Bauabfall ist die Öffentlichkeit gemäß § 29a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i.V.m. § 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (KrW-/AbfG Bln) beteiligt worden. Mehr über diese Fortschreibung erfahren Sie hier: