Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.
Die Erklärung zur digitalen ŷŮheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik ŷŮ (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur ŷŮheit ergeben sich aus der aktuellen ŷŮe-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur ŷŮheit des Webauftritts erklären.
Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der ŷŮheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale ŷŮheit.
Wo finden Sie die Erklärung zur ŷŮheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale ŷŮheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.