¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç

Herzlich willkommen beim ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç

Wir sind ein Angebot im Jugendamt und helfen Ihnen bei allen Fragen zu den Themen
  • Kinder-Betreuung
  • Vaterschaft-Anerkennung und Sorge-Recht
  • Eltern-Geld
  • Unterhalts-Vorschuss

Wir unterstützen Sie gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin: 030 902 98 14 14
Das geht auch online hier

Oder kommen Sie einfach zu unseren Sprechzeiten vorbei:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9-12 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 13-15 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr
Das ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç ist im Rathaus Friedrichshain.

Die Adresse ist:
Frankfurter Allee 35/37
10247 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Aufgang A, 4. Etage
Raum 4103

Logo Bürgertelefon 115

Zentrale behörden-Telefonnummer 115

Allgemeine Informationen zu unseren
Leistungen bekommen Sie auch
über die zentrale µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô-Telefon-Nummer 115.

Zeichnung eines Prellball spielendes Mädchens

Kinder-Betreuung

Wenn Ihr Kind in eine Kita oder in einen Schul-Hort gehen soll,
dann brauchen Sie dafür einen sogenannten Betreuungs-Gutschein.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Antrags-Formulare bekommen Sie bei uns im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç.
Sie können die Antrags-Formulare auch von unserer Internet-Seite auf Ihren Computer herunterladen

Wir unterstützen Sie gerne,
wenn Sie beim Ausfüllen der Anträge Hilfe brauchen.
Außerdem können Sie die ausgefüllten Anträge
bei uns im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç abgeben.

Vaterschafts-Anerkennung und gemeinsames Sorge-Recht

Eine Vaterschafts-Anerkennung ist dann notwendig,
wenn die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet sind.
Die Vaterschafts-Anerkennung muss offiziell eingetragen werden.
Das nennt man auch: Beurkundung.
Die Vaterschafts-Anerkennung können Sie vor der Geburt des Kindes
oder danach beurkunden lassen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Vaterschafts-Anerkennung
bei uns im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç.
Wir sagen Ihnen,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.

Wer das Sorge-Recht hat,
kann und muss wichtige Entscheidungen für sein Kind treffen.
Zum Beispiel:
Muss das Kind eine bestimmte medizinische Behandlung bekommen?
Oder: Auf welche Schule soll das Kind gehen?

Wenn Sie als Eltern verheiratet sind,
dann haben Sie automatisch das gemeinsame Sorge-Recht für Ihr Kind.
Wenn Sie nicht verheiratet sind,
dann hat die Mutter des Kindes zuerst alleine das Sorge-Recht.
Das gemeinsame Sorge-Recht kann mit einer Beurkundung
offiziell eingetragen werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
für die Beurkundung des gemeinsamen Sorge-Rechts
bei uns im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç.
Wir sagen Ihnen,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.

Elterngeld Fotolia_31425816_Subscription_Yearly_XL

Eltern-Geld

Haben Sie ein Kind bekommen und betreuen es selbst?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld.
Die Höhe des Eltern-Geldes hängt von dem Einkommen ab,
das Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.
Aber Sie haben auch dann einen Anspruch auf Eltern-Geld,
wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Damit Sie Eltern-Geld bekommen,
müssen Sie einen Antrag stellen.
Diesen Eltern-Geld-Antrag bekommen Sie im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç.
Gerne unterstützen wir Sie,
wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags Hilfe brauchen.
Wir sagen Ihnen auch,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.
Außerdem können Sie den ausgefüllten Antrag
bei uns im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç abgeben.

Sie können den
Dafür müssen Sie sich auf der Internet-Seite des Bundes-Ministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anmelden.

Unterhalt - Puzzle aus Geldscheinen

Unterhalts-Zahlung und Unterhalts-Vorschuss

Die Unterhalts-Zahlung ist ein Geld-Betrag.
Diesen Geld-Betrag muss ein Eltern-Teil regelmäßig
an den Eltern-Teil zahlen,
bei dem ein gemeinsames Kind lebt.
Oder mehrere gemeinsame Kinder.
Von der Unterhalts-Zahlung werden zum Beispiel
die Kosten bezahlt für die Kleidung und das Essen der Kinder.
Und für den Anteil der Wohnungs-Miete der Kinder.

Erziehen Sie Ihr Kind allein und der andere Eltern-Teil
zahlt keinen Unterhalt oder nur selten?
Dann haben Sie vielleicht Anspruch
auf den sogenannten Unterhalts-Vorschuss.
Diesen Geld-Betrag bekommen Sie dann vom Staat.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Den Antrag bekommen Sie im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç.
Wir unterstützen Sie gerne,
wenn Sie beim Ausfüllen des Antrags Hilfe brauchen.
Wir sagen Ihnen auch,
welche Dokumente Sie dafür brauchen.
Außerdem können Sie den ausgefüllten Antrag
bei uns im ¹ó²¹³¾¾±±ô¾±±ð²Ô-³§±ð°ù±¹¾±³¦±ð-µþü°ù´Ç abgeben.

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