Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten. Wenn Sie eine Erstbelehrung für ein Schülerpraktikum benötigen, bringen Sie bitte Ihren Schüler- oder Personalausweis mit.
Alte Bescheinigungen nach § 18 Bundesseuchengesetz (“Rote Karte”) sind weiterhin gültig, wenn Sie den damaligen gesetzlichen Vorschriften entsprachen.
Das Gesundheitsamt ist zuständig, wenn sich Ihr Arbeitsort in den Bezirken: Lichtenberg, Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf befindet. Sollte noch kein Arbeitsort bekannt sein, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk in dem sich der Wohnort befindet.
Wohnen Sie außerhalb von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und arbeiten in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×, legen bitte einen Nachweis Ihres Arbeitgebers (z.B. Arbeitsvertrag oder Absichtserklärung) vor.
Befindet sich Ihr Arbeitsort in einem anderen Bezirk, melden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gesundheitsamt Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× oder Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× .