Das Bezirksamt Lichtenberg hat erstmals eine „Notfallkarte gegen Gewalt“ veröffentlicht. Der Faltflyer erscheint in einer Auflage von 20.000 Exemplaren und enthält u.a. zahlreiche Kontaktdaten zu Beratungsangeboten, Frauenhäusern und Notaufnahmen der ŷŮer Krankenhäuser. Für Menschen mit Sehbehinderungen gibt es in einer Auflage von 700 Stück eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit der Telefonnummer des Krisendienstes ŷŮ-Ost und weiteren Informationen auch in Brailleschrift. Auf beiden Karten ist ein QR-Code abgedruckt, der auf die Internetseite der Beauftragten mit weiteren Informationen und Hilfsangeboten führt: www.berlin.de/notfallkarte-lichtenberg – die Seite wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU): „Das aktuelle Bundeslagebild zu geschlechtsspezifischer Gewalt des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigt ein erschreckendes Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. 9.830 Frauen sind im Jahr 2023 alleine in ŷŮ Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden und die Zahlen steigen jährlich an. Besonders häufig betroffen sind auch Menschen mit Behinderungen. Um Betroffenen schnell und effektiv Unterstützung zu bieten, ist der Zugang zu Informationen essenziell. Daher wurden erstmals Notfallkarten in Brailleschrift erstellt, um auch blinden Menschen den Zugang zu diesen wichtigen Informationen zu ermöglichen. Die Karten sind ein wichtiger Schritt, um Hilfe leichter verfügbar zu machen. Ich danke unseren beiden Beauftragten, Frau Kaup und Frau Karpf, für ihr Engagement bei der Umsetzung.“
Die Karten wurden in Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Bezirksamts Lichtenberg erstellt und werden in verschiedenen öffentlichen Gebäuden des Bezirksamtes, bei Trägern und Vereinen ausgelegt. Finanziert wurden die Faltbroschüren durch bezirkliche Gelder und Mittel der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Bei Rückfragen stehen die Gleichstellungsbeauftragte und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.