- Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten minderjähriger Kinder sowie Klärung der Vaterschaft
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in Unterhaltsangelegenheiten
- Beratung und Unterstützung zu Fragen des Betreuungsunterhaltes für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- Führung von Beistandschaften mit den Wirkungskreisen “Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhalt”
- Führung von Vormundschaften/Pflegschaften
- Beratung von Einzelvormündern
- Erstellen von Urkunden, zum Beispiel Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhaltsverpflichtungen
- Erstellen von Negativbescheinigungen für das alleinige Sorgerecht
- Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- Beantragung von Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz
Sprechzeiten
Termine für persönliche Besuche werden hauptsächlich in folgenden Zeiten angeboten:
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 19:00 Uhr
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