Die Unterhaltsstelle prüft die Unterhaltsberechtigung von Personen, die vom Amt für Soziales Leistungen erhalten, berechnet die individuelle Leistungsfähigkeit der jeweiligen Unterhaltsverpflichteten und überwacht die laufenden Unterhaltszahlungen, wenn der Unterhaltsanspruch kraft Gesetz auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen ist.
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