Beteiligung findet auf vier verschiedenen Stufen statt und reicht von der reinen Information über die Konsultation bis hin zur Mitwirkung in Entscheidungsprozessen:
Information: Die Bürger:innen erhalten im Zuge dieser Stufe relevante Fakten und Details über ein geplantes Vorhaben und haben die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.
Mitwirken (Konsultation): Die Bürger:innen werden aktiv aufgefordert, ihre Sichtweisen, Vorschläge und Bedenken zu äußern. Ziel ist es, die Perspektiven der Bürger:innen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Mitentscheiden: In dieser Stufe werden gemeinsame Konzepte und Lösungen erarbeitet. Geht es beispielsweise um Bauvorhaben, werden gemeinsam Varianten entworfen sowie Ideen für die Gestaltung öffentlicher Bereiche (Plätze, Straßen, Grünanlagen, ³§±è¾±±ð±ô±è±ôä³Ù³ú±ð) und Gemeinschaftseinrichtungen entwickelt. Die Resultate spielen eine wichtige Rolle bei der finalen Entscheidung des Bauherrns über die realisierbare Variante.
Entscheiden: Hier werden Bürger:innen konkret in Entscheidungsprozesse zum Vorhaben einbezogen, beispielsweise durch die die Bildung eines Beteiligungsgremiums, das Bürger:innen ebenso wie weitere relevante Akteur:innen umfasst. Die Prozessverantwortung aller Beteiligten erstreckt sich dabei über einen längeren Zeitraum; alle auf dieser Stufe getroffenen Entscheidungen sind für die Projektverantwortlichen verbindlich.