Hierbei handelt es sich um Gewerbetätigkeiten, für die vor der Ausübung eine Erlaubnis des Ordnungsamtes benötigt wird. Das Erlaubnisverfahren beinhaltet die Prüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin. Nach Erlaubniserteilung unterliegen auch diese Gewerbetätigkeiten der Anzeigepflicht.
Erlaubnispflichtige Gewerbe

Bild: © Kautz15/www.fotolia.com
Die erlaubnispflichtigen Gewerbe
Kontakt
Bezirksamt
°Õ°ù±ð±è³Ù´Ç·É-°Ã¶±è±ð²Ô¾±³¦°ì von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt
Postanschrift:
PF 910240
12414 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Standort:
- Tel.: (030) 90297-4629
- Fax: (030) 90297-664621
- E-Mail an das Ordnungsamt