Befugnisse des LAGetSi Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Befugnisse und Betretungsrechte von beauftragten Dienstkräften des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× - LAGetSi -

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist die Aufsichtsbehörde

  • über den Arbeitsschutz in den Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Betrieben,
  • über die technische Sicherheit von Anlagen, Chemikalien, explosionsgefährlichen Stoffen,
  • für in dem Produktsicherheitsgesetz definierte Produkte,
  • alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz vor ionisierender bzw. nicht ionisierender Strahlung
  • sowie die Marktüberwachungsbehörde für bestimmte Sicherheits- und Umweltvorschriften in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×.

Die mit der Überwachung beauftragten Dienstkräfte des LAGetSi sind befugt auch unangemeldet Betriebsstätten, Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, zu besichtigen und zu prüfen, Proben für die weitere Prüfung zu entnehmen (auch ³Ò±ð°ùä³Ù±ð) sowie alle geschäftlichen Unterlagen der auskunftspflichtigen Person einzusehen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.