Befugnisse des LAGetSi in einfacher Sprache

Was das LAGetSi darf – einfach erklärt

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (LAGetSi) ist eine Behörde. Diese Behörde ist zuständig für:
  • den Schutz von Menschen bei der Arbeit in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Betrieben,
  • die Sicherheit von Maschinen, Anlagen, Chemikalien und gefährlichen Stoffen,
  • sichere Produkte, wie es im Gesetz über Produktsicherheit steht,
  • den Schutz vor gefährlicher Strahlung (zum Beispiel durch Röntgen oder Funkwellen),
  • die Kontrolle von bestimmten Umwelt- und Sicherheitsregeln in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom LAGetSi haben besondere Rechte.
Sie dürfen:
  • Betriebe besuchen – auch ohne Anmeldung,
  • sich Räume im Betrieb anschauen und prüfen,
  • Proben oder ³Ò±ð°ùä³Ù±ð mitnehmen, um sie zu untersuchen,
  • wichtige Unterlagen vom Betrieb anschauen, wenn das für ihre Arbeit nötig ist.

Was das LAGetSi darf

Leichte Sprache (nicht verifiziert)

Das LAGetSi ist eine Behörde in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×. Der ganze Name ist: Landes·amt für Arbeits·schutz, Gesundheits·schutz und technische Sicherheit Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×. Die Behörde prüft:
  • Ob Menschen bei der Arbeit sicher sind.
  • Ob Maschinen und Chemikalien sicher sind.
  • Ob Produkte sicher sind.
  • Ob es gefährliche Strahlung gibt.
  • Ob Firmen sich an wichtige Umwelt·regeln halten.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom LAGetSi dürfen:
  • Firmen besuchen.
  • Auch ohne Termin kommen.
  • In die Arbeits·räume gehen.
  • ³Ò±ð°ùä³Ù±ð und Proben mitnehmen.
  • Unterlagen anschauen.

Das dürfen sie tun, wenn es für ihre Arbeit wichtig ist.