Betriebliches Gesundheitsmanagement und Arbeitgeberattraktivität: Senat schafft Möglichkeiten für Hunde am Arbeitsplatz
Pressemitteilung vom 17.06.2025
Aus der Sitzung des Senats am 17. Juni 2025:
Hunde am Arbeitsplatz? Das soll für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Verwaltung künftig einfacher möglich werden. Einen entsprechenden Bericht hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen. Dieser wird dem Abgeordnetenhaus von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× nun zur Kenntnisnahme unterbreitet.
Im aktuellen Bericht werden Liegenschaften aufgeführt, in denen das Mitführen von Bürohunden bereits erlaubt ist. Dies betrifft zum Beispiel die µþ±ð³ú¾±°ù°ì²õä³¾³Ù±ð°ù Marzahn-Hellersdorf und Spandau. Im Bezirksamt Pankow steht eine entsprechende Dienstvereinbarung zu Bürohunden kurz vor dem Abschluss. Die Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei können für ihre gemieteten Dienstgebäude selbst entscheiden, ob Bürohunde mitgeführt werden dürfen. Vorgaben von der Vermieterin, der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Immobilienmanagement GmbH, gibt es hierzu nicht.
Der Bericht nimmt außerdem Bezug auf die Muster-Dienstvereinbarung „Mitnahme von Hunden an den Arbeitsplatz“ (Muster-DV „Bürohunde“), die den Dienststellen mit einem Rundschreiben am 27. März dieses Jahres zugeschickt wurde. Gegenstand dieser Muster-DV „Bürohunde“ sind Voraussetzungen, unter denen eine Mitnahme von Hunden, die nicht als Assistenzhunde gelten, grundsätzlich möglich ist. Dazu zählen unter anderem:
- das Mindestalter des Hundes von fünf Monaten
- die notwendigen Impfungen Tollwut, Leptospirose, Staupe, HCC (Hepatitis con tagiosa canis) und Parvovirose
- Versicherungsnachweise mit entsprechender Deckungssumme, zum Beispiel Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
- das Verhalten (stubenrein und gehorsam)
- die charakterliche Eignung (gefährliche Hunde nach der Rasseliste des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s sind nicht gestattet)
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen nach dem von der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung gestellten Muster obliegt den jeweiligen Dienststellen in Abstimmung mit den Personalvertretungen.
Ziel ist es, das betriebliche Gesundheitsmanagement zu fördern und die Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Werden die oben genannten Regelungen erfüllt und liegt das Einverständnis der unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen vor, kann ein Antrag auf Mitnahme gestellt werden.
Das AGH hatte den Senat beauftragt (Drucksache Nr. 19/1781), eine Muster-Dienstvereinbarung auszuarbeiten und eine Übersicht zu erstellen, in welchen Gebäuden des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× es grundsätzlich erlaubt ist, Hunde ins Büro mitzubringen. Dieser Auftrag ist mit dem vorgelegten Bericht erledigt.
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