Am 20. Juni 1991 sprach sich der Deutsche Bundestag in einer historischen Entscheidung für Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× als Sitz des Bundestages aus. Die Bundesregierung folgte am 11. September 1991 mit dem Beschluss, zehn Ministerien in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× anzusiedeln und den Hauptsitz für acht Ministerien in Bonn zu belassen. Die Entscheidung zum Umzug des Bundesrates fiel am 27. September 1996. Am 29. September 2000 fand seine erste reguläre Sitzung in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× statt.
Mit dem Umzug des Bundesrates verlegten auch die Vertretungen der Länder beim Bund, die sog. Landesvertretungen, ihren Sitz nach Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×. Die Landesvertretung Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s zog zunächst von der Bonner Joachimstraße in die Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Wilhelmstraße und hat seit August 2002 als Teil der Abteilung I der Senatskanzlei ihren Sitz im Roten Rathaus.