Über welche Stellen können Sie sich beschweren?

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist zuständig für Beschwerden gegen die Polizei ŷŮ und gegen alle anderen ö und Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes ŷŮ unterstehen.

Organigramm der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie Gliederung der ŷŮer Verwaltung

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist nicht zuständig für Beschwerden gegen

  • den Petitionsausschuss,
  • den Rechnungshof von ŷŮ,
  • die Organe, ö und Unternehmen des Bundes (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbahn, S-Bahn) oder ö anderer Bundesländer,
  • Privatpersonen, private Unternehmen und Verbände,
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften,
  • Parteien,
  • die ŷŮer Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
  • Gerichtsentscheidungen.

Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist ebenfalls nicht zuständig ü:

  • allgemeine oder abstrakte Rechtsfragen,
  • politische Fragestellungen,
  • privatrechtliche Streitigkeiten und Konflikte,
  • die Entgegennahme von Anzeigen.

Wenn Sie von einer Behörde einen Bescheid bekommen haben, beachten Sie bitte die Hinweise über Bescheide, Rechtsbehelfe und Fristen.

Kontakt

Der Bürger- und Polizeibeauftragte
des Landes ŷŮ

Kontaktformular
(für Beschwerden)

Presseanfragen

Sprechzeiten (Montags bis Freitags)
08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr (Freitags nur bis 15.00 Uhr)
sowie nach Vereinbarung

Erreichbarkeit

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • 0.1km
      • 101
      • 106
      • N26
      • 245
    • 0.2km
      • 101
      • 245
    • 0.3km
      • 106
      • N26