Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist u.a. für die Akquise, die Errichtung, den Betrieb, die Belegung und die Schließung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer zuständig. Die damit verbundenen Aufgaben nimmt die Abteilung Unterkünfte wahr.
Überblick über die Flüchtlingsunterkünfte in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Mit dem Aufruf des Inhaltes erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an infogram übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer ¶Ù²¹³Ù±ð²Ô²õ³¦³ó³Ü³Ù³ú±ð°ù°ì±ôä°ù³Ü²Ô²µ.
Übersichtskarte der LAF-Geflüchtetenunterkünfte in Betrieb
Die Karte zeigt die sich in Betrieb befindlichen Geflüchtetenunterkünfte des LAF mit ihrer möglichen Maximalbelegung. Dargestellt werden die Unterkünfte entsprechend der Betriebsarten Ankunftszentrum (AKUZ), Notunterbringung (NU), Aufnahmeeinrichtung (AE) und Gemeinschaftsunterkunft (GU). Standorte, an denen übergangsweise Hotelkontingente angemietet wurden, sind nicht dargestellt. Eine Aktualisierung findet einmal im Quartal statt.
Haben Sie Fragen zu den Zahlen?
-
Wenden Sie sich an unsere Pressestelle:
Tel.: 030 90225 2008
E-Mail: Pressestelle@LAF.Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×.de