FAQ Kraftfahrzeugsteuer

  • Wer ist in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig?

    Seit dem 14. März 2014 hat das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) die Kraftfahrzeugbesteuerung vom Finanzamt Prenzlauer Berg übernommen.

    Rückfragen zum Kraftfahrzeugbesteuerungsverfahren können an das Servicecenter der Zollverwaltung gerichtet werden. Dieses ist unter der Rufnummer 0351/44834-550 und per E-Mail an info.kraftst@zoll.de erreichbar.

    Weitere Informationen zur Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sind auf zu finden.

  • Haben Sie verkehrsrechtliche Fragen?

    Bei verkehrsrechtlichen Fragen (zum Beispiel zur Zulassung) wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten,

    Referat Kraftfahrzeugzulassung
    Jüterboger Str. 3
    10965 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
    oder
    Ferdinand-Schultze-Str. 55
    13055 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×.

Rechtsgrundlage

Zulassungsstelle