Landeshauptkasse

Altes Stadthaus von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Der Landesfinanzservice wickelt mit der Abteilung Landeshauptkasse alle Zahlungsvorgänge und die damit verbundenen Buchungen der Hauptverwaltung des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ab.

Der Landesfinanzservice-Landeshauptkasse fungiert als Dienstleistungsunternehmen für die µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×, wann immer Zahlungen erforderlich werden. Die Landeshauptkasse besteht aus mehreren Sachgebieten, u.a. der µþ³Ü³¦³ó´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ und dem Zahlungsverkehr.

Sachgebiete der Landeshauptkasse

µþ³Ü³¦³ó´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ

Das Sachgebiet µþ³Ü³¦³ó´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ ist für die ordnungsgemäße Buchung der Ausgaben und Einnahmen der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Hauptverwaltung verantwortlich. Ferner überwacht sie die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Zahlungseingänge. Erfolgen diese nicht, wird von hier aus das Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Zahlungsverkehr

Das Sachgebiet Zahlungsverkehr ist für den Einzahlungs- und Überweisungsverkehr der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Hauptverwaltung verantwortlich. Die Hauptverwaltung sind die Senatsverwaltungen des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× sowie deren nachgeordnete µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô.

Die Sicherstellung der täglichen Liquidität des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× wird in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen gewährleistet.
Die Landeshauptkasse ist gemäß gesetzlichem Auftrag Hinterlegungskasse des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×. Mehr Informationen zum Thema Hinterlegungen erhalten Sie hier.

Hinweise

Barzahlungen oder Zahlungen mit EC- bzw. Kreditkarte sind in der Landeshauptkasse nicht möglich.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung unbedingt das Ihnen mitgeteilte 13-stellige Kassenzeichen bzw. das entsprechende Aktenzeichen Ihrer Zahlungsaufforderung an. Nur so kann eine unverzügliche Zuordnung und Buchung der Zahlung gewährleistet werden.

Für Ihre Überweisung benutzen Sie bitte die in Ihrer Zahlungsaufforderung angegebene Bankverbindung der Landeshauptkasse.

Bankverbindungen

  • Allgemeine Einzahlkonten

    Postbank – Eine Niederlassung der Deutsche Bank AG
    DE47 1001 0010 0000 0581 00
    PBNKDEFXXX

    Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Sparkasse
    DE25 1005 0000 0990 0076 00
    BELADEBEXXX

    Bundesbank Filiale Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
    DE53 1000 0000 0010 0015 20
    MARKDEF1100

  • Spezielle Einzahlkonten (µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôzuordnung)

    Zahlungsempfänger ist die Landeshauptkasse.

    Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG ——— (z.B. Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verwarnungsgelder, Bußgelder)
    DE50 1001 0010 0000 0821 02
    PBNKDEFXXX

    Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG ——— (z.B. Kfz-Sicherstellung)
    DE12 1001 0010 0000 1371 06
    PBNKDEFXXX

    Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG ——— (z.B. Kfz-Abschleppgebühren)
    DE23 1007 0397 0407 9000 01
    DEUTDEBBP30

    Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG ——— (Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten)
    DE37 1001 0010 0001 0211 02
    PBNKDEFXXX

Fragen und Antworten

Sollten Sie inhaltliche Fragen zu einem Bescheid haben, müssen Sie sich bitte an die entsprechende Dienststelle wenden. Der Landesfinanzservice-Landeshauptkasse hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen anderer µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô.

  • Sie haben einen Gebührenbescheid erhalten?
    Sie haben Fragen zum Sachverhalt Ihres Gebührenbescheides? Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Dienststelle. Die Ansprechperson finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.

    Sollten Sie die Ansprechperson auf Ihrem Bescheid nicht gefunden haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

    Telefon: (030) 9020 -6226 / -6225
    Fax: (030) 9028 -5320 / -5321
    E-Mail: Landeshauptkasse

  • Sie haben ein Bußgeld zu zahlen?

    Sie haben Fragen zu der Höhe des Bußgeldes oder der Begründung?

    Aus Datenschutzgründen sind Auskünfte zu laufenden Verfahren in der Landeshauptkasse nicht möglich. Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihres Aktenzeichens (beginnt meist mit 058…/58…) direkt an die µþ³Üß²µ±ð±ô»å²õ³Ù±ð±ô±ô±ð.

    Folgende Kontaktwege sind möglich:

    • Fax: (030) 4664-7961-97 oder (030) 4664-7961-98
    • Brief an die Postadresse:
      Polizei Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
      µþ³Üß²µ±ð±ô»å²õ³Ù±ð±ô±ô±ð
      12660 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

  • Sie haben eine Gutschrift erhalten?

    Sie haben eine Gutschrift erhalten und wissen nicht, wofür der Betrag bestimmt ist?
    Bitte wenden Sie sich unter Angabe des 13stelligen Kassenzeichens an die Landeshauptkasse. Die Landeshauptkasse kann die anweisende Dienststelle ermitteln und Ihnen eine Ansprechperson benennen.

    Telefon: (030) 9020 -6226 / -6225
    Fax: (030) 9028 -5320 / -5321

    E-Mail: Landeshauptkasse

  • Sie haben eine Mahnung erhalten?

    Jetzt sollten Sie schnell handeln!

    Sie haben eine Mahnung erhalten und wissen nicht, für welche Forderung die Mahnung erhoben wird oder Sie haben bereits bezahlt?

    Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson der Dienststelle, die in der Mahnung angeben ist.

    Prüfen Sie bitte, ob der Verwendungszweck (Kassenzeichen/Aktenzeichen) bzw. die angegebene Kontonummer Ihrer Überweisung mit den Daten des Mahnschreibens übereinstimmt oder ob sich Mahnung und Überweisung überschnitten haben. Ggf. kann es sich um eine andere oder neue Forderung handeln (z.B. Widerspruchsgebühr, Bußgeld)

    Sie können sich auch gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen zu einer Mahnung haben.

    Telefon: (030) 9020 -6226 / -6225
    Fax: (030) 9028 -5320 / -5321
    E-Mail: Landeshauptkasse

  • Es soll eine Forderung bei Ihnen vollstreckt werden?

    Sie haben die Ankündigung zur Vollstreckung einer Forderung erhalten und wissen nicht, um welche Forderung es sich handelt?

    Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson in dem Finanzamt, von dem Sie die Ankündigung erhalten haben.

    Gerne können Sie sich unter Angabe des 13stelligen Kassenzeichens an die Landeshauptkasse wenden. Wir können Ihnen Auskunft geben oder Ihnen eine Ansprechperson in der zuständigen Dienststelle benennen, welche die Forderung erhoben hat.

    Telefon: (030) 9020 -6226 / -6225
    Fax: (030) 9028 -5320 / -5321
    E-Mail: Landeshauptkasse

  • PayPal - Warum kann ich keinen Käuferschutz in Anspruch nehmen?

    Nach den AGB von Pay Pal () sind Zahlungen an Verwaltungsbehörden vom sogenannten Käuferschutz ausgenommen.

    Sie müssen auf jeden Fall mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen, von der Sie die Online-Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Eine Liste der Dienstleistung und Kontaktadressen finden Sie hier.

Kontakt

Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei Fragen und Antworten.
Kontaktieren Sie uns gegebenenfalls telefonisch oder digital:

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Allgemeine Auskünfte

Öffnungszeiten für Scheckeinzahlungen/Scheckausgaben

Montag bis Freitag
09.00 – 12.00 Uhr

Forderungen der µþ³Üß²µ±ð±ô»å²õ³Ù±ð±ô±ô±ð - Polizei Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

  • unter Angabe des Aktenzeichens

Postadresse
Polizei Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
µþ³Üß²µ±ð±ô»å²õ³Ù±ð±ô±ô±ð
12660 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Forderungen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

  • KFZ-Zulassungsstellen
  • ¹óü³ó°ù±ð°ù²õ³¦³ó±ð¾±²Ô·É±ð²õ±ð²Ô