Der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Senat legt dem Abgeordnetenhaus von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× jährlich gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) einen Bericht über die Beteiligungen des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× an Unternehmen des privaten Rechts und an bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts vor.
Der Bericht enthält die Wirtschaftsdaten der Kapital- und Personengesellschaften, an denen das Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× beteiligt ist, und der bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr. Zusätzlich wird die Entwicklung des Gesamtportfolios für die vergangenen fünf Jahre dargestellt.
Der Beteiligungsbericht enthält darüber hinaus Informationen über die geschlechterbezogene Besetzung der Mandate Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s in den Aufsichtsgremien aller Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Beteiligungsunternehmen sowie die Besetzung der Geschäftsleitungen einschließlich der Vertragslaufzeiten der Geschäftsführungen und Vorstände der Mehrheitsbeteiligungen.