Das Landeswappen

Landeswappen Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Landeswappen Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Das Landeswappen zeigt in silbernem Schilde einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblätterige Laubkrone, deren Stirnreif aus Mauerwerk mit einem Tor in der Mitte ausgestattet ist. Das Landeswappen wird vom Abgeordnetenhaus, vom Rechnungshof, vom Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, von den Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Gerichten und von der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Verwaltung geführt.

Die Abbildung des Landeswappens zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Bärenwappen Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Der Bär im Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Wappen - ein geschichtlicher Abriss

Der Bär ist bereits seit Jahrhunderten das Wappentier der Stadt Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×, doch könnte er im Mittelalter einen Vorgänger in Gestalt des askanischen (brandenburgischen) Adlers gehabt haben. Dieser findet sich zumindest auf den ältesten bekannten Stadtsiegeln von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (1253) und Cölln (1334 – hier bleibt der Adler auch später das Stadtsymbol). Auf dem zweiten Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Stadtsiegel (1280) sind erstmals zwei Bären abgebildet, die den Adlerschild flankieren. Im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts scheint sich der Bär endgültig als Wappentier Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s etabliert zu haben: man findet ihn auf Münzen (Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Silberpfennig, 1369) und in Wappenbüchern (Jörg Rugenn, 1492), zunehmend in aufrecht schreitender Haltung. Bis 1920 bleiben aber neben dem Bären auch der brandenburgische und der preußische Adler (ab 1709) im Wappen der Stadt. Seit 1839 nachweisbar ist die fünftürmige Mauerkrone, die aus der französischen Kommunalheraldik abgeleitet ist und wahrscheinlich bereits aus der Zeit der französischen Besetzung Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s (1806-1808) stammt. 1875 beschloss der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Magistrat, den Bären künftig “frei” – also ohne Halsband – im Wappen der nunmehrigen Reichshauptstadt zu führen.

1935 erhielt Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ein grafisch modern gefasstes Wappen nach dem Entwurf von Siegmund von Weech (1888-1982), das in silbernem, rotgerändertem Schild mit stilisierter, fünftürmiger roter Mauerkrone einen schwarzen, bewehrten und rotgezungten Bären zeigt. Die Wahl der Tinkturen (Wappenfarben) wurde bestimmt durch die Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Stadtfarben – weiß und rot.

Wappen nach der Schaffung der neuen Stadtgemeinde Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×, 1920

Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb der Bär das Wappentier Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s. Die von den Alliierten erlassene Vorläufige Verfassung von Groß-Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× vom 13. August 1946 schrieb vor, dass Groß-Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× Wappen und Flagge mit dem Bären zu führen habe. Der Entwurf der Stadtverordnetenversammlung für eine demokratische Verfassung von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× vom 22. April 1948 bestimmte in Artikel 5: “Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot.” Das Stadtwappen war in Stadtverordnetenversammlung und Magistrat bereits seit längerem in der Diskussion, so dass schließlich im April 1948 zu einem allgemeinen Wappenwettbewerb aufgerufen wurde, dessen Ergebnisse allerdings aufgrund der bald folgenden administrativen Spaltung Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s nicht mehr zum Tragen kamen. Während in Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (Ost) bis 1990 das Bärenwappen in der Form von 1935 geführt wurde, schrieb der Senat von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (West), nachdem in der Verfassung des Landes vom 1. Oktober 1950 der Bär als Wappentier vorgesehen war, 1952 einen auf zwölf namhafte Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Künstler und Heraldiker beschränkten Wettbewerb aus. In seinem Ergebnis wurde schließlich der (ursprünglich zweitplatzierte) Entwurf des renommierten Heraldikers Ottfried Neubecker als Wappen des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× angenommen. Nach der Wiedervereinigung Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s blieb dieses Wappen das Hoheitszeichen des neuen Bundeslandes.

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Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht

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Frau Geisler
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