In bestimmten Fällen sieht die Verfassung von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× auch Volksabstimmungen vor.
So muss über eine Fusion mit dem Land Brandenburg oder über eine Änderung der Artikel 62 und 63 der Verfassung von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (VvB), die die Volksbegehren und Volksentscheide betreffen, eine Volksabstimmung aller wahlberechtigten Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×erinnen und Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× durchgeführt werden (Artikel 97 Absatz 2 und Artikel 100 Satz 2 VvB).
Am 5. Mai 1996 fand eine Volksabstimmung über den Fusionsstaatsvertrag zwischen Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und Brandenburg statt. Während dem Staatsvertrag zwar die Mehrheit der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Abstimmenden zustimmte, verfehlte er die erforderliche Mehrheit der Abstimmenden im Land Brandenburg.
Die letzte Volksabstimmung fand zeitgleich mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und den Bezirksverordnetenversammlungen am 17. September 2006 statt und hatte eine Änderung der Verfassung von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× zum Gegenstand, die sich unter anderem auf die Artikel 62 und 63 VvB bezog. Die Verfassungsänderung wurde mit großer Mehrheit von den Abstimmungsberechtigten angenommen.