Feuerwehren im Sinne des Feuerwehrgesetzes sind die Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Feuerwehr und die anerkannten bzw. angeordneten Werkfeuerwehren.
Betriebsfeuerwehren und Brandschutzdienstleister gelten nicht als Feuerwehr im Sinne des Gesetzes.
Die Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Feuerwehr besteht aus der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren. Sie gliedert sich unterhalb der µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ôleitung in sieben Einsatzbereiche (EB), den Zentralen Service (ZS), die Einsatzsteuerung (ES), die Einsatzvorbereitung Rettungsdienst (EV RD), die Einsatzvorbereitung Brand- und Bevölkerungsschutz/Technische Rettung (EV BT) und die Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie (BFRA).
35 Feuer- und Rettungswachen (FW) sowie 4 Rettungswachen (RW) sind rund um die Uhr besetzt. Sie werden durch 59 Standorte der Freiwilligen Feuerwehren (FF) ergänzt, um eine flächendeckende Gefahrenabwehr im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Interessen der Freiwilligen Feuerwehren werden durch den Landesbeauftragten der Freiwilligen Feuerwehren vertreten.