Innenverwaltung ordnet Trauerbeflaggung anlässlich der Beisetzung der Ehrenbürgerin Dr. h.c. Margot Friedländer an

Pressemitteilung vom 14.05.2025

Aus Anlass des Todes der Holocaust-Überlebenden, Stiftungsgründerin und Ehrenbürgerin von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×, Dr. h.c. Margot Friedländer, hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für den Tag der Beisetzung am 15. Mai 2025 Trauerbeflaggung gemäß § 1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet. Diese gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden. Die Flaggen werden auf halbmast gesetzt, Banner mit Trauerflor versehen.