Volksbegehren und Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Energieversorgung

  • Bericht der Landesabstimmungsleiterin zum Volksentscheid

    Der Gesetzentwurf über die Rekommunalisierung der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Energieversorgung ist durch den Volksentscheid nicht angenommen worden.
    Für die Annahme hätten die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen müssen: 83 % der Teilnehmer und 24,1 % der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.

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  • Amtliche Information zum Volksentscheid

    In dieser Informationsbroschüre sind der Text des Stimmzettels, der Wortlaut des Gesetzentwurfs, über den abgestimmt wird, die Argumente der Trägerin des Gesetzentwurfs (Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Energietisch) sowie die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Argumente des Senats von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und des Abgeordnetenhauses von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× dargelegt.

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  • Ergebnis des Volksbegehrens

    Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen
    Pressemitteilung vom 25. Juni 2013

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Kontakt

Der Landeswahlleiter für Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Landeswahlamt Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×