Der Gesetzentwurf über die Rekommunalisierung der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Energieversorgung ist durch den Volksentscheid nicht angenommen worden.
Für die Annahme hätten die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen müssen: 83 % der Teilnehmer und 24,1 % der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.
Volksbegehren und Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Energieversorgung
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Bericht der Landesabstimmungsleiterin zum Volksentscheid
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Amtliche Information zum Volksentscheid
In dieser Informationsbroschüre sind der Text des Stimmzettels, der Wortlaut des Gesetzentwurfs, über den abgestimmt wird, die Argumente der Trägerin des Gesetzentwurfs (Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Energietisch) sowie die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Argumente des Senats von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und des Abgeordnetenhauses von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× dargelegt.
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Ergebnis des Volksbegehrens
Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen
Pressemitteilung vom 25. Juni 2013PDF-Dokument (176.9 kB)
Kontakt
Der Landeswahlleiter für Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Landeswahlamt Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
- E-Mail post@landeswahlamt.berlin.de Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)