Volksbegehren und Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Wasserbetrieben

  • Bericht der Landesabstimmungsleiterin zum Volksentscheid

    Der Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Wasserbetrieben ist durch den Volksentscheid angenommen worden.

    Für die Annahme mussten die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen: 98,2 % der Teilnehmer und 27 % der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.

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  • Amtliche Information zum Volksentscheid

    In dieser Informationsbroschüre sind der Text des Stimmzettels, der Wortlaut des Gesetzentwurfs, über den abgestimmt wird, die Argumente der Trägerin des Gesetzentwurfs (Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Wassertisch) sowie die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Argumente des Senats von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× und des Abgeordnetenhauses von Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× dargelegt.

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  • Ergebnis des Volksbegehrens

    Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen
    Pressemitteilung vom 09. November 2010

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Kontakt

Der Landeswahlleiter für Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×
Landeswahlamt Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×