Elektronische Signatur

Digitale Signatur

Elektronische Dokumente

Werden elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, gilt dies als Ersatz für eine angeordnete Schriftform, wenn die µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô den elektronischen Zugang eröffnet haben.

Andere elektronische Signaturen gelten nur dann als Schriftformersatz, wenn dies ausdrücklich im Fachrecht zugelassen ist. Eine Verschlüsselung von elektronischen Dokumenten kann nicht als Schriftformersatz anerkannt werden.

Allgemeine elektronische Zugangseröffnung

Das Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× beschränkt die elektronische Zugangseröffnung ausdrücklich
nicht nur auf Angelegenheiten nach dem Bundesrecht. Somit steht fast flächendeckend der rechtssichere elektronische Zugang für qualifiziert signierte Dokumente zur Verfügung. Dies entspricht den Grundsätzen einer bürger- und wirtschaftsnahen Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Verwaltung, die zuverlässig, nachvollziehbar, so schnell wie möglich und wirtschaftlich agiert.

Echtheit von elektronischen Signaturen

Zur Überprüfung eingehender qualifizierter elektronischer Signaturen stehen den µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô des Landes Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× die Anwendungen aus der Produktfamilie des Governikus Signer flächendeckend zur Verfügung. Governikus ist eine Anwendung des IT-Planungsrates. Das Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× ist 2004 dem Pflegevertrag zur Software Governikus beigetreten.

Allgemeine elektronische Zugangseröffnung

Das Land Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× beschränkt die elektronische Zugangseröffnung ausdrücklich
nicht nur auf Angelegenheiten nach dem Bundesrecht. Somit steht fast flächendeckend der rechtssichere elektronische Zugang für qualifiziert signierte Dokumente zur Verfügung. Dies entspricht den Grundsätzen einer bürger- und wirtschaftsnahen Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×er Verwaltung, die zuverlässig, nachvollziehbar, so schnell wie möglich und wirtschaftlich agiert.

Hinweis

Einige µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô haben die elektronische Zugangseröffnung jeweils für einzelne Fachbereiche erklärt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise der µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô auf den Seiten der µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô (folgen Sie jeweils dem Link).

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -
IKT-Steuerung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, Bürgerdienste und °¿°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ²õä³¾³Ù±ð°ù

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Ansprechpersonen

Digitale Vertrauensdienste
eID, Elektronische Signatur, Servicekonto, De-Mail