IKT-Architekturboard Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Illustration Digitale Verwaltung Gremien 780x280

2016 wurde das IKT-Architekturboard zur Unterstützung der damaligen IKT-Staatssekretärin gegründet. Es befasst sich mit der Erarbeitung, der Einführung und der Überwachung von technischen Vorgaben und der dazu notwendigen verbindlichen Grundsätze, Standards und Regelungen (§21 Abs. 2 Satz 3 EGovG Bln) sowie mit der Definition des abnahmepflichtigen Produktportfolios (Basisdienste) beim ITDZ Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× (§24 EGovG Bln).

Das IKT-Architekturboard ist ein Gremium, das auch alle Abweichungen bezüglich der IKT-Architektur gegenüber den abnahmepflichtigen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×s sowie für das ITDZ Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× in seiner Rolle als IT-Dienstleister für die abnahmepflichtigen µþ±ð³óö°ù»å±ð²Ô (§1 EGovG Bln) prüft und genehmigt. Etwaige Abweichungen von den Standardvorgaben bedürfen der Zustimmung des IKT-Architekturboards (§20 Abs. 3 EGovG Bln).

Das IKT-Architekturboard setzt sich aus Mitarbeitenden der IKT-Steuerung (Vorsitz, Geschäftsstelle, IKT-Sicherheit, IKT-Geschäftsprozessmanagement, IT-Fachverfahrens-Steuerung) Mitarbeitenden des IT Dienstleisters ITDZ Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ× zusammen. Das IKT-Architekturboard tagt in der Regel im 14-tägigen Rhythmus.

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -
IKT-Steuerung, Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, Bürgerdienste und °¿°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ²õä³¾³Ù±ð°ù

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Å·ÃÀÊìÅ®ÂÒÂ×

Ansprechperson

Herr Szutzkus
IKT-Strategie und IKT-Architektur